FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNG

© Mag. Enrico GabrielUnter der medizinischen Führer-scheinuntersuchung versteht man die Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern um eine Lenkerberechtigung, sowie die Unter-suchung bezüglich vorgezogener Lenkerberechtigung für die Klasse B.

Es besteht die Möglichkeit der Führerscheinuntersuchung nach § 34 St FSG für Personen wohnhaft in den Bezirken Linz-Stadt, Linz Land, Urfahr Umgebung und Freistadt. Die Kandi-daten müssen zumindest das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine eventuelle Dauermedikationen sowie eventuelle Grundkrankheiten müssen angeben werden.

ACHTUNG:

Eventuell vorhandene Sehbehelfe, sowie etwaige Facharztbefunde sind mitzubringen. Kontaktlinsenträger benötigen eine Verträglich-keitsbestätigung von Ihrem Augenarzt. Auch diese ist mitzubringen.

Für diese Untersuchung besteht Ausweispflicht! Bitte Reisepass oder schon vorhandenen Führerschein unbedingt mitbringen.
Sollte das Gutachten nicht positiv abgeschlossen werden und eine Zuweisung zum Amtsarzt erfolgen, wird nur 50% des Honorars eingehoben.

Bitte bedenken Sie, dass in manchen Fällen eine Fahrtauglich-keitsbestätigung verlangt werden kann, wenn Sie auf Reisen ein Fahrzeug mieten möchten, insbesonders im Falle eines Unfalles kann eine derartige Bestätigung hilfreich sein.






Reisemedizinische Fachbegriffe