FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNG
Unter
der medizinischen Führer-scheinuntersuchung versteht man die Begutachtung
der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern um eine Lenkerberechtigung,
sowie die Unter-suchung bezüglich vorgezogener Lenkerberechtigung
für die Klasse B.
Es besteht die Möglichkeit der Führerscheinuntersuchung nach
§ 34 St FSG für Personen wohnhaft in den Bezirken Linz-Stadt,
Linz Land, Urfahr Umgebung und Freistadt. Die Kandi-daten müssen
zumindest das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine eventuelle Dauermedikationen
sowie eventuelle Grundkrankheiten müssen angeben werden.
ACHTUNG:
Eventuell vorhandene Sehbehelfe, sowie etwaige Facharztbefunde
sind mitzubringen. Kontaktlinsenträger benötigen eine Verträglich-keitsbestätigung
von Ihrem Augenarzt. Auch diese ist mitzubringen.
Für diese Untersuchung besteht Ausweispflicht!
Bitte Reisepass oder schon vorhandenen Führerschein unbedingt mitbringen.
Sollte das Gutachten nicht positiv abgeschlossen werden und eine Zuweisung
zum Amtsarzt erfolgen, wird nur 50% des Honorars eingehoben.
Bitte bedenken Sie, dass in manchen Fällen eine Fahrtauglich-keitsbestätigung
verlangt werden kann, wenn Sie auf Reisen ein Fahrzeug
mieten möchten, insbesonders im Falle eines Unfalles kann eine derartige
Bestätigung hilfreich sein. |