REISE-/ UND TROPENTAUGLICHKEITS-UNTERSUCHUNG

© Mag. Enrico GabrielDie Reisetauglichkeit hat die Trans-porttauglichkeit mit dem beabsich-tigten Transportmittel, die Taug-lichkeit zum Aufenthalt in Hinsicht auf körperliche Beanspruchung, Klima und Dauer sowie die Verantwortbar-keit des Aufenthaltes im Zielland mit den vorhandenen Versorgungsmö-glichkeiten aus medizinischer Sicht zu beurteilen.

Die Tauglichkeit ist als „uneinge-schränkt tauglich“, „eingeschränkt tauglich“ und „nicht tauglich“ zu bewerten, letzteres mit oder ohne zeitliche Angabe. Während die Beurteilung der Tauglichkeit für Urlauber ausschließlich orien-tierenden Charakter hat und für Reiseversicherungen eine Einschränkung des Leistungsumfanges bedeuten kann, kommt ihr bei Berufsreisen auch ein arbeitsrechtlicher Aspekt zu.

Nicht immer sind Vorgaben von Seiten des Arbeitgebers rational nachzuvollziehen, sondern stellen im Einzelfall auch einfach Formalanforderungen dar (z.B. positiver Tuberkulin-Test / belegte BCG-Impfung für Soldaten bei vorgesehenem Auslandseinsatz in manchen Regionen; Gelbfieberimpfung auf Kreuzfahrtsschiffen bei Route außerhalb potentieller Gelbfieberregionen).

In einigen Fällen wird der Reisemediziner nach primärer Beurteilung auch noch Folgeuntersuchungen bei Spezialisten zur Beurteilung der definitiven Tauglichkeit veranlassen, letztlich erscheint es doch im Sinne aller Beteiligten wichtig, Krankheitsfälle, Akutinterventionen im – oft fremdsprachigen – Ausland und Notfallsheimtransporte zu verhindern. Die häufigste ergänzend zu empfehlende Untersuchung vor (längeren) Auslandsreisen ist die durch den Zahnarzt.






Reisemedizinische Fachbegriffe