REISEN BEI BESTEHENDER / BEABSICHTIGTER SCHWANGERSCHAFT

© Mag. Enrico GabrielEine Schwangerschaft ist keine Krankheit, aus diesem Grund sollten Schwangere auch nicht wie Kranke behandelt werden. Allerdings trägt die schwangere Frau nicht nur die Verant-wortung für sich, sondern natürlich auch für das Ungeborene und gehört hinsichtlich spezifischer Risiken aufgeklärt.

Fluggesellschaften können den Trans-port in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft ablehnen (und tun dies auch, was insbesondere bei dem länger dauernden Besuch von Verwandten hinsichtlich des Rückfluges zu bedenken ist). Weiters stellt eine Blutungsneigung wie beispiels-weise bei atypischer Plazentalage eine Kontraindikation (Gegen-anzeige) zum Fliegen dar, Risikoschwangerschaften schließen üblicherweise längere Reisen oder Reisen in medizinisch nur mangelhaft versorgte Regionen (unabhängig vom Transportmittel) aus, bei häufigen Flügen während der Schwangerschaft sollte man auch die Strahlenbelastung miteinrechnen.

Gerade für Schwangere sind eine bequeme Sitzposition sowie die Möglichkeit, die Beine auch einmal ausstrecken oder hochlagern zu können besonders wichtig. Nicht alle können es sich leisten, Business-Class zu fliegen. Frühzeitige Reservierung eines Sitzplatzes in einer fußfreien Sitzreihe schafft ausreichend Bewegungsfreiheit, oftmals finden sich auch direkt im Flieger unter Mithilfe des Kabinenpersonals Mitreisende, die bereit sind, einen entsprechenden Platztausch durchzuführen – ein Versuch lohnt sich auf jeden Fall!

Manche Krankheiten verlaufen auch bei Schwangeren schwerer, dazu zählen z.B. die Hepatitis E (eine bestimmte Form der Leberentzündung) und die Malaria. Die Verstärkung des Erbrechens in der Frühschwangerschaft durch mögliche Kinetosen („Reisekrankheit“) ist ebenso zu berücksichtigen wie ein vorbestehendes Venenproblem mit der Gefahr der Reisethrombose.

Prinzipiell ist bei bestehender Schwangerschaft von Reisen in Gebiete mit konkretem Malariainfektionsrisiko abzuraten. Manche Präparate zu Vorsorge oder Therapie sind bei bestehender Schwangerschaft nicht freigegeben, bei manchen Mitteln wird auch eine Schwangerschaftsverhütung bis zu einigen Monaten nach Absetzen empfohlen. Dies heißt im Umkehrschluss allerdings NICHT, dass die Einnahme dieser Präparate eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftabbruch darstellt.






Reisemedizinische Fachbegriffe