REISEN BEI BESTEHENDER / BEABSICHTIGTER SCHWANGERSCHAFT
Eine
Schwangerschaft ist keine Krankheit, aus diesem Grund sollten Schwangere
auch nicht wie Kranke behandelt werden. Allerdings trägt die schwangere
Frau nicht nur die Verant-wortung für sich, sondern natürlich
auch für das Ungeborene und gehört hinsichtlich spezifischer
Risiken aufgeklärt.
Fluggesellschaften können den Trans-port in einem fortgeschrittenen
Stadium der Schwangerschaft ablehnen (und tun dies auch, was insbesondere
bei dem länger dauernden Besuch von Verwandten hinsichtlich des Rückfluges
zu bedenken ist). Weiters stellt eine Blutungsneigung wie beispiels-weise
bei atypischer Plazentalage eine Kontraindikation (Gegen-anzeige) zum
Fliegen dar, Risikoschwangerschaften schließen üblicherweise
längere Reisen oder Reisen in medizinisch nur mangelhaft versorgte
Regionen (unabhängig vom Transportmittel) aus, bei häufigen
Flügen während der Schwangerschaft sollte man auch die Strahlenbelastung
miteinrechnen.
Gerade für Schwangere sind eine bequeme Sitzposition sowie die
Möglichkeit, die Beine auch einmal ausstrecken oder hochlagern zu
können besonders wichtig. Nicht alle können es sich leisten,
Business-Class zu fliegen. Frühzeitige Reservierung eines Sitzplatzes
in einer fußfreien Sitzreihe schafft ausreichend Bewegungsfreiheit,
oftmals finden sich auch direkt im Flieger unter Mithilfe des Kabinenpersonals
Mitreisende, die bereit sind, einen entsprechenden Platztausch durchzuführen
– ein Versuch lohnt sich auf jeden Fall!
Manche Krankheiten verlaufen auch bei Schwangeren schwerer, dazu zählen
z.B. die Hepatitis E (eine bestimmte Form der Leberentzündung) und
die Malaria. Die Verstärkung des Erbrechens in der Frühschwangerschaft
durch mögliche Kinetosen („Reisekrankheit“) ist ebenso
zu berücksichtigen wie ein vorbestehendes Venenproblem mit der Gefahr
der Reisethrombose.
Prinzipiell ist bei bestehender Schwangerschaft von Reisen in Gebiete
mit konkretem Malariainfektionsrisiko abzuraten. Manche Präparate
zu Vorsorge oder Therapie sind bei bestehender Schwangerschaft nicht freigegeben,
bei manchen Mitteln wird auch eine Schwangerschaftsverhütung bis
zu einigen Monaten nach Absetzen empfohlen. Dies heißt im Umkehrschluss
allerdings NICHT, dass die Einnahme dieser Präparate eine medizinische
Indikation für einen Schwangerschaftabbruch darstellt.
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