REISEN MIT GRUNDKRANKHEIT

© Mag. Enrico GabrielDie wesentliche Voraussetzung für eine Reise mit Grundkrankheit ist die prinzipielle Feststellung der Reise-tauglichkeit. Dies inkludiert üblicher-weise auch die verständliche Vermitt-lung allgemeiner Verhaltensmaß-regeln, so sind beispielsweise Magen- operierte durch eine Minderung der Salzsäurebildung in höherem Masse durch Durchfallserreger gefährdet, weswegen die strikte Einhaltung der Nahrungshygiene einerseits, die großzügigere Handhabung von Impfempfehlungen andrerseits zur individuellen Sicherheit beitragen.

Abwehrgeschwächte sind bei Reisen in Regionen mit niedrigem Hygienestandard in höherem Maß gefährdet, die Immunantwort auf manche Impfungen außerdem fraglich und sinnvollerweise auch zu überprüfen. Auch wird die Ausstattung der Reiseapotheke speziell und großzügiger zu bemessen sein.

Auf der anderen Seite scheuen sich viele Patienten mit Grund- krankheiten vor Reisen und verzichten somit (unnötigerweise) auf beeindruckende Erlebnisse. So gibt es beispielsweise Kreuzfahrts- schiffe mit Dialyseeinrichtungen. Die Grenze zwischen unnötiger Angst und medizinisch begründbarem Verzicht ist oftmals nicht einfach zu bewerkstelligen und bedarf auch immer wieder der Beiziehung weiterer Spezialisten.

In manchen Situationen ist eine längere Vorbereitungsphase vorzusehen, manchmal sind auch spezielle Vorkehrungen zu treffen. Manche Reiseausstattungsartikel müssen erst bestellt werden, manche Krankheiten bedingen organisatorische Maß- nahmen. So muss bei Personen mit Atemwegserkrankungen zusätzlicher Bedarf an Sauerstoff während des Fluges frühzeitig bei der jeweiligen Fluggesellschaft angefordert werden.

Insgesamt sind bei Reisen mit Grundkrankheit folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Ausreichend lange Vorbereitungszeit vorsehen! KEINE „last minute“-Reisen, auch wenn sie auf Grund der Preisgestaltung noch so verlockend sind!
  • Ausreichenden Medikamentenvorrat mitnehmen, je nach Reisezeit ist zumindest die 2- bis 3-fache der für diesen Zeitraum benötigten Medikamentenmenge vorzusehen; die gewohnten Präparate heißen im Urlaubsland meist anders oder sind überhaupt nicht verfügbar – Lagerungsbedingungen beachten!
  • Medikamente sollen auf 2-3 Stellen verteilt werden: Reisegepäck – Handgepäck (– Bauchgurt/am Körper, letzteres insbesondere bei „Ausflügen“ im Reiseland, wo man ja das klassische Reisegepäck nicht dabei hat)
  • In manchen Fällen ist die Reisefähigkeit an die Assistenz durch eine entsprechend geschulte Begleitperson gebunden.





Reisemedizinische Fachbegriffe