REISEN MIT GRUNDKRANKHEIT
Die
wesentliche Voraussetzung für eine Reise mit Grundkrankheit ist die
prinzipielle Feststellung der Reise-tauglichkeit. Dies inkludiert üblicher-weise
auch die verständliche Vermitt-lung allgemeiner Verhaltensmaß-regeln,
so sind beispielsweise Magen- operierte durch eine Minderung der Salzsäurebildung
in höherem Masse durch Durchfallserreger gefährdet, weswegen
die strikte Einhaltung der Nahrungshygiene einerseits, die großzügigere
Handhabung von Impfempfehlungen andrerseits zur individuellen Sicherheit
beitragen.
Abwehrgeschwächte sind bei Reisen in Regionen mit niedrigem Hygienestandard
in höherem Maß gefährdet, die Immunantwort auf manche
Impfungen außerdem fraglich und sinnvollerweise auch zu überprüfen.
Auch wird die Ausstattung der Reiseapotheke speziell und großzügiger
zu bemessen sein.
Auf der anderen Seite scheuen sich viele Patienten mit Grund- krankheiten
vor Reisen und verzichten somit (unnötigerweise) auf beeindruckende
Erlebnisse. So gibt es beispielsweise Kreuzfahrts- schiffe mit Dialyseeinrichtungen.
Die Grenze zwischen unnötiger Angst und medizinisch begründbarem
Verzicht ist oftmals nicht einfach zu bewerkstelligen und bedarf auch
immer wieder der Beiziehung weiterer Spezialisten.
In manchen Situationen ist eine längere Vorbereitungsphase vorzusehen,
manchmal sind auch spezielle Vorkehrungen zu treffen. Manche Reiseausstattungsartikel
müssen erst bestellt werden, manche Krankheiten bedingen organisatorische
Maß- nahmen. So muss bei Personen mit Atemwegserkrankungen zusätzlicher
Bedarf an Sauerstoff während des Fluges frühzeitig bei der jeweiligen
Fluggesellschaft angefordert werden.
Insgesamt sind bei Reisen mit Grundkrankheit folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Ausreichend lange Vorbereitungszeit vorsehen! KEINE „last minute“-Reisen,
auch wenn sie auf Grund der Preisgestaltung noch so verlockend sind!
- Ausreichenden Medikamentenvorrat mitnehmen, je nach Reisezeit ist
zumindest die 2- bis 3-fache der für diesen Zeitraum benötigten
Medikamentenmenge vorzusehen; die gewohnten Präparate heißen
im Urlaubsland meist anders oder sind überhaupt nicht verfügbar
– Lagerungsbedingungen beachten!
- Medikamente sollen auf 2-3 Stellen verteilt werden: Reisegepäck
– Handgepäck (– Bauchgurt/am Körper, letzteres
insbesondere bei „Ausflügen“ im Reiseland, wo man ja
das klassische Reisegepäck nicht dabei hat)
- In manchen Fällen ist die Reisefähigkeit an die Assistenz
durch eine entsprechend geschulte Begleitperson gebunden.
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