SÄUGLINGE / (KLEIN)KINDER

© Mag. Enrico GabrielVorauszuschicken ist, dass die Flugtauglichkeit von Säuglin-gen schon lange nicht mehr so restriktiv gehandhabt wird, gerade Kinder in diesem Alter sind oftmals während des Fluges (selbst bei weiten Distanzen) leicht zu betreuen, ausreichende Nahrung (Brei / Fläschchen), das Wechseln der Windeln und die Nähe der vertrauten Person(-en) sind zumeist schon ausreichend. Wesentlich sind zusätzliche Hilfsmittel zur Gewährleistung des Druckausgleiches (Trinkflasche, Schnuller) während der Phasen der raschen Veränderung des Umgebungsdruckes (Start- und Landevorgang), natürlich gilt auch hier wie bei jedem Flugreisenden der Ausschluss von Krankheiten im HNO-Bereich, darüber hinaus bei Kleinstkindern der Ausschluss von (bis dahin evtl. noch nicht auffälligen) reiserelevanten Missbildungen.

Zur Steigerung der Attraktivität von Flugurlaubsreisen werden zunehmend „Familienpakete“ einschließlich einer (hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und der Förderung der Familiengemeinschaft zu hinterfragenden) umfassenden Kinderbetreuung angeboten. Fernreisen mit Kleinkindern liegen allerdings zumeist ausschließlich im Interesse der Eltern, da für Kinder die Haupturlaubsbedürfnisse wie Baden (Wasser und Sandstrand) auch in geografischer Nähe (d.h. in vernünftiger Distanz und unter verträglicheren klimatischen Bedingungen) befriedigt werden können.

Zweifellos ist die Reise selbst so gut wie möglich auch an die Bedürfnisse der Kinder abzustimmen. Die Ausrüstung des Handgepäckes (einschließlich des Kinderrucksäckchens) sowie der stets verfügbaren Medikamente ist individuell zu gestalten, trotz familienfreundlicher Fluggesellschaften mit Malbüchern u.ä. sollten beispielsweise Lesebücher, Kuscheltiere oder Lieblingsspielzeug stets greifbar sein. Das gleiche gilt auch für Getränke oder kleine Speisen (bei der Reise in das Urlaubsland durchaus auch Obst / bei der Heimreise nahrungshygienische Kriterien beachten), Kinder nehmen gerne mehrere kleinere Mahlzeiten zu sich.

Für den so beliebten „Gameboy“ gilt auf Flugreisen das gleiche wie für andere elektronische Geräte: Inbetriebnahme nur nach Zustimmung des Kabinenpersonals.

WICHTIG: Bei Reisen, die nicht im eigenen Fahrzeug erfolgen, sollten Kinder – insbesondere im fremdsprachigen Ausland oder bei Zwischenstopps auf Flughäfen – IMMER ein Bändchen am Handgelenk tragen, auf dem die wichtigsten Daten (einschließlich der Flugroute, einer stets erreichbaren Kontaktperson und/oder – wenn verfügbar – der [internationalen!] Handynummer eines Elternteiles [d.h. mit landesspezifischer Vorwahl!]) vermerkt sind.






Reisemedizinische Fachbegriffe